Rechtsprechung
   VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6101
VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12 (https://dejure.org/2012,6101)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 L 91.12 (https://dejure.org/2012,6101)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 L 91.12 (https://dejure.org/2012,6101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Zum einen handelt es sich - schon nach Darstellung der Antragstellerin - bei den unter dieser Bezeichnung erfassten Unternehmen wohl um eine derart inhomogene Gruppe (was etwa Angebotsportfolio, Größe und Mitarbeiterzahl etc. angeht), dass von einem die individuelle Betroffenheit begründenden Eingebundensein der Antragstellerin in diese Gruppe jedenfalls im Hinblick auf die streitgegenständlichen Äußerungen zum Datenschutz wohl nicht die Rede sein kann (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil v. 31.05.2007 - 8 O 279/07, NJW-RR 2008, 63, 64).

    Denn je größer sich eine Gruppe darstellt, desto weniger kann eine Äußerung in dem Sinne verstanden werden, dass sie jedes einzelne Gruppenmitglied treffen soll (vgl. LG Karlsruhe, Urteil v. 31.05.2007 - 8 O 279/07, NJW-RR 2008, 63, 64).

    Hinzu kommt, dass im Bericht des BlnBDI nicht pauschal diese Gruppe - etwa durch eine Darstellung "Markt- und Meinungsforschungsinstitute handeln so und so ..." - in Bezug genommen wird (wie beispielsweise in den Entscheidungen BVerfG, Beschluss v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; LG Karlsruhe, Urteil v. 31.05.2007 - 8 O 279/07, NJW-RR 2008, 63).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Hinzu kommt, dass im Bericht des BlnBDI nicht pauschal diese Gruppe - etwa durch eine Darstellung "Markt- und Meinungsforschungsinstitute handeln so und so ..." - in Bezug genommen wird (wie beispielsweise in den Entscheidungen BVerfG, Beschluss v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; LG Karlsruhe, Urteil v. 31.05.2007 - 8 O 279/07, NJW-RR 2008, 63).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Weder werden darin Angaben zur Unternehmensform, zum Standort, zur Unternehmensgröße, zum konkreten Tätigkeitsbereich, zu möglichen Auftraggebern oder ähnliches genannt, noch werden eine eindeutige Zuordnung zur Antragstellerin erlaubende vermeintliche datenschutzrechtliche Verfehlungen benannt (das BVerfG, Beschluss v. 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05, NJW 2008, 39, 41, fordert zur Feststellung der Erkennbarkeit im Rahmen der Abwägung des Persönlichkeitsrechts mit der Kunstfreiheit sogar "eine hohe Kumulation von Identifizierungsmerkmalen").
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Insbesondere ist die Antragstellerin antragsbefugt, da jedenfalls bei Zugrundelegung ihres Sachvortrages nicht von vorneherein offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, dass sie durch die streitgegenständlichen Äußerungen in ihren Rechten verletzt ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil v. 10.07.2001 - 1 C 35/00, NVwZ 2001, 1396 1397 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Anders als in den von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Urteil v. 08.12.1959 - 2 StR 486/59, BGHSt 14, 48; Urteil v. 18.02.1964 - 1 StR 572/63, BGHSt 19, 235) ging es dem BlnBDI dementsprechend auch nicht darum, den Verdacht des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch seinen Bericht auf alle Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Berlin, also die Gruppe dieser Institute zu lenken.
  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59

    FDP-Fraktion / FDP - Fraktion

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Anders als in den von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Urteil v. 08.12.1959 - 2 StR 486/59, BGHSt 14, 48; Urteil v. 18.02.1964 - 1 StR 572/63, BGHSt 19, 235) ging es dem BlnBDI dementsprechend auch nicht darum, den Verdacht des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch seinen Bericht auf alle Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Berlin, also die Gruppe dieser Institute zu lenken.
  • VG Würzburg, 15.01.2015 - W 1 K 13.12

    Beihilfe; Prostatavergrößerung (Hyperplasie); Prostatakarzinom; wissenschaftlich

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Diese erhob dagegen unter dem 20.01.2012 Klage zum Aktenzeichen VG 1 K 13.12.
  • VGH Hessen, 03.02.1998 - 11 UE 3508/95

    Untersagung der Mitteilung von Bedenken gegen die Verwendung von Vorzugsmilch in

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch ist im öffentlichen Recht die analoge Anwendung des § 1004 BGB (vgl. VGH Kassel, Urteil v. 03.02.1998 - 11 UE 3508/95, zit. nach juris).
  • KG, 30.03.1978 - Ss 54/78
    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
    Angesichts dessen handelt es sich hierbei nicht mehr um eine kleine, überschaubare Gruppe (vgl. auch KG, Urteil v. 30.03.1978 - (2) Ss 54/78 (13/78), JR 1978, 422, 423, für eine Gruppe von ca. 200 Richtern).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht